
Letztlich wird die Unabhängigkeit der Produktauswahl, vor allem aber die dadurch unterstützte hohe Qualität der Beratung, über den Markterfolg entscheiden.
Bereits der BGH hat in seinem Sachwalterurteil die besondere Eigenschaft eines unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler erläutert und ihn als sog. sonstige Berater rechtlich auf die gleiche Stufe wie Rechtsanwälte und Steuerberater gestellt.
Diesem hohen Anspruch möchten die Kooperationsmakler der CuP-Invest® bei der unabhängigen qualifizierten Beratung Ihrer Mandanten und somit Ihnen gerecht werden.
Sie können bei einem Kooperationsmakler der CuP-Invest® darauf vertrauen, dass er ausschließlich Ihre Interessen gegenüber den Versicherern wahrt und nicht nur über die entsprechenden Zulassungen als Makler verfügt, sondern auch über ein umfangreiches Ausbildungsniveau.
Alle als Kooperationsmakler der CuP-Invest® zugelassenen Makler haben sich verpflichtet den Auftraggeber durch qualifizierte Analysen und umfangreiche Beratung umfassend zu betreuen und unabhängig und bedarfsgerecht zu beraten.
Die CuP-Invest® überzeugt sich regelmäßig über die Beratungsqualität Ihrer angeschlossenen Makler. Denn nur wer sich ausreichend qualifiziert und alle gesetzlichen Anforderungen zur Berufssausübung erfüllt erhält die Zulassung, um als Kooperationsmakler bei der CuP-Invest® tätig zu werden. Nur so können wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung gewährleisten, die unseren guten Namen verdient.